Sachverhalt:
In einem Bürogebäude mit gewerblich genutztem Untergeschoss wurden die erdberührten Außenwände aus Stahlbeton-Fertigteilen hergestellt und mit einer außenseitigen, bahnenförmigen Bitumenabdichtung versehen.

Die Innenwände sind in Abhängigkeit der brandschutztechnischen Erfordernisse zum Teil als verputzte Mauerwerkswände und zum
Teil als leichte Ständerwände ausgeführt worden.
Das Untergeschoss ist mit einem Doppelboden ausgestattet.
Im Doppelboden sind Installationsleitungen für Heizung, Elektro
und Kommunikation verlegt.

Nach heftigen Regenfällen wurden im Untergeschoss Feuchte-schäden im Fußbereich der Wände festgestellt.

Betroffen waren die Putzoberflächen der massiven Wände und die Gipskarton-Beplankungen der leichten Trennwände.

Außer den Schädigungen durch Feuchtigkeit, wurde Schimmelpilzbefall in den durchfeuchteten Wandbereichen festgestellt.

Das Wasser drang in der Aufstandsfuge der Stahlbeton-
Fertigteile in das Untergeschoss ein.

                       
Ursache
Im Bereich der Wasserschäden wurde innenseitig der Doppel-
boden zurückgebaut und außenseitig das Erdreich abgegraben.
                                   
Als Ursache für den Wassereintritt konnte der nachträgliche
Einbau von Elektro-, Wasser- und Kommunikations-
leitungen festgestellt werden.
Diese nachträglichen Erschließungsmaßnahmen im Bereich der erdberührten Untergeschoss-Außenwände wurden vom Mieter
des Gebäudes veranlasst - ohne Wissen des Eigentümers.

Die Durchführungen, hergestellt durch Kernbohrungen, wurden
zum Teil mit Dichtungseinsätzen versehen, zum Teil wurden die Leitungen frei durchgeführt.
                                   
Die Dichtungseinsätze selbst waren teilweise nicht dicht an die Wandungen der Kernbohrungen gepresst.
Zum Teil waren die Leitungen nicht dicht durch die dafür vorgesehenen Durchführungen des Dichtungseinsatzes geführt.
An diesen Stellen konnte eine Stahllanze nahezu widerstandslos zusätzlich durchgeführt werden.

Durch die Kernbohrungen wurde die außenseitige Abdichtungs-
lage perforiert. Es stellte sich dadurch eine Hinterläufigkeit der Abdichtung ein.
                                   
                                     
Stellungnahme
Das Wasser drang im Bereich der Kernbohrungen und entlang
der Aufstandsfuge der Stahlbeton-Fertigteile ein.

Selbst wenn sämtliche nachträglich hergestellten Installationsdurchführungen dicht geschlossen worden wären,
wäre es infolge der Perforation der außenseitigen Abdichtungs-
lage und der damit verursachten Hinterläufigkeit zum Wasserschaden gekommen, da die Aufstandsfuge der Stahl-
beton-Fertigteile nicht planmäßig dicht ausgeführt worden ist.
Die Abdichtung des Untergeschosses sollte planmäßig von der außenseitigen Bitumenabdichtung übernommen werden.

Dieser Schadenfall zeigt deutlich, welche Folgen sich durch mangelndes Problembewusstsein auf Seiten der Ausführenden
und der Auftraggeber ergeben können.


Sanierung
Die Installationsdurchführungen wurden, soweit möglich, zurückgebaut und wasserundurchlässig verschlossen. Die verbleibenden Durchführungen wurden kontrolliert und dicht eingebaut.

Um weitreichende Erdarbeiten im Bereich der fertiggestellten Außenanlagen zu vermeiden, wurden die Abdichtungsarbeiten
von innen durchgeführt und auf die Aufstandsfuge der Stahlbeton-Fertigteile begrenzt.
Dies war durch die Ausführungsqualität der Stahlbeton-Fertigteile
als wasserundurchlässige Bauteile möglich.

Die vertikalen Fugen der Stahlbeton-Fertigteile lagen im Bereich
der aufgehenden Stahlbeton-Stützen und waren schon im Bauzustand wasserundurchlässig ausgeführt worden. Der Schimmelpilzbefall wurde von einem Sachverständigen
hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung für Menschen beurteilt,
die sich in diesen Räumen aufhalten.
Die feuchtegeschädigten und mit Schimmelpilzen besetzten Gipskarton-Beplankungen der leichten Ständerwände wurden teilweise ausgetauscht. Durch die eindringende Feuchtigkeit
wurde der Hauptschaden an den im Doppelboden verlegten Kommunikationsleitungen verursacht.

Dieser Schaden wurde von einem Elektronik-Sachverständigen
der Versicherung bearbeitet.
Bei der Ursachenermittlung im Rahmen des Feuchteschadens wurde ein weiterer Schaden festgestellt:

Der Mieter hatte – wiederum ohne Wissen des Eigentümers – weitere Daten- und Elektroleitungen im Doppelboden verlegt.
Hierbei wurden zahlreiche Brandschotts durchstoßen und anschließend nicht fachgerecht geschlossen.