Sachverhalt:
Der Erker an der Gebäudeecke des Wohn- und Geschäftshauses befand sich außenseitig in sehr desolatem Zustand und musste bereits provisorisch abgestützt werden:
Diese Abstützung erfasst die vorderen drei gebogenen Unterstützungs- und Aussteifungshölzer und den damit verbund-
enen untersten Schwellenkranz. Die beiden außenseitig vorhandenen gebogenen Unterstützungs- und Aussteifungshölzer und die darüberliegenden Schwellenstöße samt der vertikalen Eckpfosten waren noch nicht abgestützt.
Über dem unteren Gefach an der westlichen Seite wurde proviso-risch eine OSB-Platte angebracht, um zu verhindern, dass die Gefachfüllung heraus bricht und abstürzt.
Im Innenbereich waren weder Feuchteschäden noch Rissbild-
ungen feststellbar.  

Im Bereich der Fehlstelle des westlichen unteren Schwellen-
kranzes konnte festgestellt werden, dass sowohl die Schwellhölzer als auch der an diesem Knotenpunkt ankommende vertikale, westliche Eckpfosten und der Endbereich des Deckenbalkens vollständig von Moderfäule zerfressen worden sind.
Das typische Zeichen für Moderfäule ist das würfelförmig zerbrechende Holz. Die Überreste der Konstruktionshölzer konnten ohne Kraftaufwand mit den Händen erfasst und ausgeräumt
werden.
Eine Materialfestigkeit war in diesen Bereichen nicht mehr vorhanden; die Holzstruktur hatte sich aufgelöst. 
Auch am Fuß des vertikalen, westlichen Eckpfostens war eine deutlich aufgelöste Holzstruktur zu erkennen.

Ein Meterstab konnte von oben schräg in das gebogene, westliche Unterstützungs- und Aussteifungsholz eingeführt werden konnte.
Es muss entsprechend davon ausgegangen werden, dass auch
die gebogenen Unterstützungs- und Aussteifungshölzer von Moderfäule befallen und nicht mehr tragfähig sind.
Auch in die unteren Schwellhölzer rechts und links und in den Deckenbalken konnte ein Meterstab eingeführt werden konnte;
somit sind auch diese Hölzer von Moderfäule befallen und nicht
mehr tragfähig. 

Die gesamten Blechverwahrungen über den Holzbauteilen im besichtigten Bereich können von Niederschlägen hinterlaufen werden.
An der östlichen Seite des Erkers sind ebenfalls wesentliche Holzschäden an den Traghölzern festzustellen.

Des Weiteren sind sämtliche vor Ort besichtigten Konstruktions-fugen zwischen den Hölzern selbst, zwischen den Hölzern und den Ausfachungen und zwischen der Erkerkonstruktion und den Metallkonstruktionen nicht niederschlagsdicht geschlossen.

Gutachterliche Stellungnahme:
Auf der Grundlage des vor Ort vorhandenen Sachverhaltes ist folgendes festzustellen:
Die östlichen und westlichen Deckenbalken und die zugehörigen Schwellhölzer sind zusätzlich und zeitnah abzustützen.

Die Standsicherheit des Erkers ist nicht mehr gewährleistet und
kann zur Zeit nur noch wegen der provisorischen Abstützungen und den noch einzubauenden Unterstützungen vorausgesetzt werden. 

Selbst wenn Luftströmungen (Konvektion), verbunden mit dem daraus resultierenden Feuchteausfall, vom Wohnungsinneren her vorhanden sind, müssen die vor Ort vorhandenen Schäden am
Erker in erster Linie der  Erkerkonstruktion im Außenbereich  zugeordnet werden, die gegen Niederschläge nicht ausreichend dicht ist.
Die von außen in die Erkerkonstruktion eindringenden Nieder-schläge sind ein Vielfaches dessen, was durch Konvektions-strömungen aus der dahinterliegenden Wohnung eingetragen werden könnte.

Sanierung:
Zur fachgerechten Sanierung  mußte die Tragkonstruktion des
Erkers vollständig freigelegt werden. Das hat bedeutet, dass die Deckenbalken des Erkerbodens, die mehr oder weniger weit in die
Decke über dem Erdgeschoss hineinragten, freigelegt und saniert werden mußten.

Die gebogenen Unterstützungs- und Aussteifungshölzer im Außenbereich waren ebenfalls zu erneuern.   

Zusätzlich musste im Rahmen der Freilegungsarbeiten auch die Dachkonstruktion des Erkers besichtigt und beurteilt werden.

Nach der fachgerechten Sanierung des Erkertragwerkes und dem Einbau der Fenster und Fensterbretter, mußten die Außenflächen, samt der Fugen und der Anschluss des Erkers an den Bestand, wieder fachgerecht und dauerhaft hergestellt werden.
Neben den dafür anfallenden Spenglerarbeiten, waren auch Stuckateurarbeiten erforderlich.

Zusätzlich mußten die Innenflächen des Erkers saniert und
wieder an den Bestand angeschlossen werden.

Bei der Sanierung war zu berücksichtigen, dass die gültige Energieeinsparverordnung eingehalten werden muss.