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Leistungen
unseres Büros mit folgenden Schwerpunkten

 

1. Planungsleistungen
Wir erbringen Planungsleistungen auf dem Gebiet der Tragwerksplanung und Konstruktion, im Bereich der Altbausanierung und für die Sanierung von denkmalge- schützten Bauwerken.

2. Bauphysikalische Untersuchungen und Nachweise, baudynamische Berechnungen
Nachweise des Wärme-, Schall-, Feuchte- oder
Brandschutzes
Erstellung von Energiebedarfsausweisen
Messung und Beurteilung von Feuchtigkeitsschäden und Bauwerksbewegungen
Schwingungsberechnungen

3. Gutachterliche Tätigkeiten
Gerichts-, Privat- oder Schiedsgutachten zu Schäden an
Gebäuden
Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) und Abnahmebegleitung
Bauzustandsdokumentation (Beweissicherung)

4. Streitschlichtungsverfahren am Bau
Mediation
Schlichtung
Dispute Adjudication
Schiedsverfahren

5. SiGe- Koordination
sämtliche Leistungen nach der Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz

     

 

Planungsleistungen:

Unser hauptsächliches Arbeitsgebiet ist die Tragwerksplanung
für Hoch-, Industrie- und Brückenbauten in Mauerwerks-, Stahl-,
Stahlbeton- und Holzbauweise.

In Zusammenarbeit mit Architekten und Fachingenieuren dimensionieren wir ein wirtschaftliches Tragsystem für jedes Bauvorhaben, unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen
Umbau oder um einen großen Industriekomplex handelt.

Wir übernehmen sämtliche Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Der Büroinhaber ist bei der Ingenieurkammer Baden-Württem-
berg eingetragen als 'Beratender Ingenieur', wir sind Mitglied im
VBI
(Verband beratender Ingenieure) und im VDI (Verein
deutscher Ingenieure), außerdem auch Mitglied beim BDB (Bund deutscher Baumeister) und beim AIV (Architekten- und Ingenieursverein).

Die Planung für das Bauen im Bestand und die Altbausanierung,
auch von denkmalgeschützter Bausubstanz, übernehmen wir
gerne für Sie.
Dipl.-Ing. Martin Haide hat Planvorlageberechtigung, er ist
eingetragen als Planverfasser nach § 43 Absatz 3.3 und Absatz 6 LBO (Landesbauordnung Baden-Württemberg).

 

Bauphysikalische Untersuchungen und Nachweise, bau-
dynamische Berechnungen:

Wir erstellen alle erforderlichen bauphysikalischen Nachweise
für Ihr Gebäude.
Als Gründungsmitglied der Fachgruppe Bauphysik der
Ingenieurkammer Baden-Württemberg, können wir bei
besonderen bauphysikalischen Problemen auf Kooperationen
mit renommierten Ingenieurbüros für Bauphysik zurückgreifen.

Auch die energetische Sanierungsplanung für Ihr Gebäude
können wir für Sie übernehmen.
Wir erstellen Wärmeschutzberechnungen sowohl für Wohn- als
auch für Nichtwohngebäude nach der jeweils gültigen EnEV (Energieeinsparverordnung) und der DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Gebäuden.

Baudynamische Berechnungen und die zugehörige Bemessung
von Tragwerken, die durch Maschinen, Erdbeben, Wind oder
Menschen angeregt werden, gehören ebenfalls zu unserem Leistungsumfang.

 

Gutachterliche Tätigkeiten:

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Erstattung von Gutachten zu Bauschäden.
Der Büroinhaber ist von der Industrie- und Handelskammer Ulm öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden.

Er ist Mitglied im Sachverständigenausschuss der IHK Ulm,
Bodensee-Oberschwaben und Reutlingen.

Seit 1992 sind von Dipl.-Ing. Martin Haide weit über 1000
Gerichts-, Privat-, Versicherungs- und Schiedsgutachten erstattet worden.

 

Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ)
Durch zahlreiche Studien ist belegt, dass die Kosten zur
Beseitigung von Bauschäden durchschnittlich etwa 3 v.H. der Neubaukosten betragen. 
  
Durch die baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) können Planungs- und Ausführungsmängel bei Bauwerken, die zu Bau-
schäden führen, frühzeitig erkannt und beseitigt werden. 
Zusätzlich kann mit diesem Instrument das Bauvorhaben durch
einen neutralen Dritten von der Planung bis zur Übergabe
begleitet werden.

Der Büroinhaber kann auch die Planung und die Ausführung von Häusern in Niedrigenergiebauweise nach RAL Gütezeichen 965 (Gütesicherung für energieeffiziente Gebäude) überwachen.

Auch bei der Abnahme von Bauleistungen begleiten wir Sie
gerne.

Zu den Grundlagen der BQÜ und deren Durchführung bieten wir Seminare an.

Wir erstellen Beweissicherungen vor und nach Baumaßnahmen
aller Art in Form von Bauzustandsdokumentationen angrenzender
baulicher Anlagen und Verkehrsflächen.

 

Streitlösungsverfahren am Bau:

Die Mediation (Vermittlung zwischen Streitenden) ist ein außergerichtliches Verfahren zur freiwilligen Konfliktregelung, bei
dem die Parteien mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten, einvernehmlich verbindliche Vereinbarungen suchen, um damit
ein kostspieliges und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren  zu
vermeiden.

Dipl.-Ing. Martin Haide ist Gründungsmitglied des Vereins
'Bauen mit Spass' e.V. mit Sitz in Ulm. Der Verein ist ein
Zusammenschluss von Anwälten, Architekten, Ingenieuren, Handwerkern, Bauträgern und Bauunternehmern und bietet den
am Bau beteiligten Unternehmen ebenso wie Privatpersonen im Streitfall Schlichtungsverfahren an. 

Internationale Streitschlichtung auf der Basis von FIDIC – Vertragsmustern  - Dispute Adjudication:
In den meisten Ländern gibt es kein ausgeprägtes Baurecht,
nicht jedes Land hat ein BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder gar eine VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen).
Deshalb haben verschiedene Institutionen schon sehr früh
spezielle Musterverträge für die Bauabwicklung entworfen.

Die Vertragsmuster der FIDIC (Fédération Internationale des
Ingénieurs-Conseils – Weltverband der Beratenden Ingenieure
mit Sitz in Genf) stellen hierbei neben den NEC-Verträgen der
'Institution of Civil Engineers' die wohl international am weitesten verbreiteten  Vertragsmuster dar.
Sämtliche von der Weltbank und von der EU geförderten Bau-
Projekte werden auf der Grundlage der FIDIC – Vertragsmuster abgewickelt.

Dipl.-Ing. Martin Haide ist mit den Vertragsmustern der FIDIC, wie
z.B. RED-Book, YELLOW-Book oder SILVER-Book bestens
vertraut und als 'Dispute Adjudicator' beim Verband beratender Ingenieure (VBI) gelistet.

Der Dispute Adjudicator trifft im Fall von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten beim Projekt als Ingenieur die Entscheidungen im Spannungsfeld von Recht und Technik. Seine Entscheidungen
sind bindend bis zur Entscheidung vor dem Court of Arbitration
(internationale Schiedsgerichtsbarkeit). Der Focus liegt dabei
immer auf dem Projektfortschritt.

 

SiGe-Koordination:

Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Baustellenverordnung) vom Juni 1998,  geändert durch Art. 15
der Verordnung vom 23.12.2004 trägt die Bauherrschaft die
Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf
ihrer Baustelle.

Glücklicherweise wird dem fachfremden Bauherren die Möglich-
keit gegeben, diese Aufgabe weiterzugeben. Gerne übernehmen
wir die Aufgabe für Sie.

Der Büroinhaber ist zertifiziert als Sicherheits- und Gesundheits- koordinator nach Baustellenverordnung.

 

Sonstiges: 

Wenn Sie Ihr Grundstück, Bauvorhaben oder Gebäude von oben betrachten wollen, bringen wir Sie mit der Hubschrauberflotte der
Fa. Bodensee Helikopter in die Luft.
Herr Robert Haide ist Helikopterpilot mit einer
Berufslizenz (CPL - H).